Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.09.2024
Löschungsankündigung
29.12.2023
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.05.2022
Sonstiges
16.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2021
Termine
30.10.2019
Termine
03.02.2015
Eröffnungen
04.12.2014
Sicherungsmaßnahmen
30.08.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
04.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
30.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
12.08.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
19.10.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
02.07.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
05.02.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
17.01.2007
Neueintragungen